ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. TARIFE

Unsere Tarife verstehen sich ohne Mwst. auf Grund der Steuerbefreiung für Kleinunternehmer; § 6 Abs. 1 Ziffer 27; gemäß Steuerbefreiung UST- Gesetz/Kleinunternehmer.

Führungen werden in folgenden Sprachen angeboten: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Holländisch, Spanisch und Skandinavisch Sprachen… Tarife auf Anfrage.

Der Tarif erhöht sich, wenn die Vormittagsführung nach 13:30 endet.

Nicht inkludiert sind eventuell anfallende Anreise-, Telefon-, Hotel- und Essensspesen bei den Exkursionstarifen.

2. STORNOBEDINGUNGEN

  • Keine Stornogebühr fällt an, wenn die Stornierung schriftlich bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Führungstermin erfolgt.
  • Bei einer Stornierung zwischen 14 und 3 Tagen vor dem vereinbarten Führungstermin sind 50 % des vereinbarten Entgeltes als Stornogebühr zu entrichten;
  • Storniert der Auftraggeber weniger als 3 Tage vor dem vereinbarten Führungstermin, so ist das volle vereinbarte Entgelt zu bezahlen.
  • Stornierungstag und vereinbarter Führungstag zählen für die Fristberechnung dazu.
  • 100 % des vereinbarten Entgeltes sind auch dann zu bezahlen, wenn der Kunde nicht innerhalb der Wartezeit am vereinbarten Treffpunkt erscheint.

3. WARTEZEITEN

Im Falle der Verspätung des Kunden ist der Fremdenführer verpflichtet, eine Stunde am vereinbarten Tre­ffpunkt auf den Kunden zu warten. Die Wartezeit wird in die Führungsdauer eingerechnet und verringert gegebenenfalls die Dauer der Führung. Der Fremdenführer verpflichtet sich, im Falle einer unvermeidbaren Verhinderung einen fachlich gleichwertigen befugten Ersatz zu vermitteln.

Der Kunde verpflichtet sich seinerseits, 15 Minuten auf den Fremdenführer zu warten. Diese Wartezeit hat keinen Einfluss auf die Dauer der Führung
Der Fremdenführer verpflichtet sich, im Falle einer unvermeidbaren Verhinderung einen fachlich gleichwertigen befugten Ersatz zu vermitteln.

4. ZAHLUNG

Die Bezahlung erfolgt je nach Vereinbarung bar nach Leistungserbringung oder gleich nach Rechnungslegung abzugsfrei. Anfallende Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5. FREMDENFÜHRER

Dem Fremdenführer ist es verboten, ihm durch den Auftraggeber (Innsbruck Austria Guides) zugeführten Gästen zu empfehlen, künftig ihre Bestellungen unmittelbar an ihn zu richten.

6. TON- und FILMAUFNAHMEN

Ton- und Filmaufnahmen während den Führungen sind untersagt.

 

Für Auskünfte stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung:
Innsbruck Austria Guides
Alexandra & Irma & Luc
Danninger-Baesens
E-Mail: guide@tirol.com

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